Heute Mittag machte ich auf einer Fahrradtour und hatte bereits 30 km hinter mir. Als ich ein McDonalds sah (Celle/B214), dachte ich mir, dass so ein Cheeseburger nicht schaden könne.
Da ich nirgends ein Verbotsschild entdecken konnte und ich mit dem Fahrrad schließlich
fahre, bog ich kurzerhand in den Drive-In ab. 20 kg Gepäck in den Packtaschen wollte ich weder unbeaufsichtigt am Fahrrad lassen, noch mit mir herum schleppen.
Die Bestellaufnahme verlief wie immer reibungslos, doch als ich an der Kasse bezahlen wollte, dann das Entsetzen: Der Herr meinte, er dürfe wegen der Sicherheit keine Fahrradfahrer bedienen. Ich argumentierte, dass nirgends ein Verbotsschild stünde, worauf er für mich eine Ausnahme machte. Wenn es verboten ist, dann müssen sie es schließlich auch dranschreiben. Der Herr könnte zwar von seinem Hausrecht gebrauch machen, aber für moralisch korrekt würde ich das nicht halten.

Aber es kommt noch schlimmer, wie ich nachträglich bemerken musste: Die Tüte, welche ich am nächsten Schalter entgegen nahm, enthielt etwas mit einer Cheeseburger-Verpackung. Aus der Quittung (siehe Bild) ging dies ebenfalls hervor (hatte ich schließlich auch bestellt). Doch als ich nach Verlassen des Geländes in meinen saftigen Burger hineinbeißen wollte, war es nicht zu übersehen, dass der Käse fehlte.
Mir war die ganze Sache dann zu doof und ich habe ihn trotzdem gegessen. Außerdem hatte ich schon weitaus schlimmeres bei McDonalds und BurgerKing erlebt.
Fazit: Fahrt ruhig mit dem Fahrrad in den Drive-In, solange ihr keine Verbotsschilder sehen könnt, sonst lernen es die Leutchens nie.